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Frühlingsschwünge in Sportgastein & Thermenauszeit
Frühlingsschwünge in Sportgastein & Après-Ski Gasteins in den Thermen
Sonnenskilauf und Entspannung – die perfekte Kombination. Sportgastein, das höchste gletscherfreie Skigebiet der Hohen Tauern, bietet ideale Bedingungen für Frühlingsskifahrer. Auf bis zu 2.686 Metern Höhe sorgen die breiten Naturschneepisten, perfekt präparierter Firn und die eindrucksvolle Bergkulisse für ein unvergleichliches Skierlebnis. Dank der Höhenlage bleiben die Schneeverhältnisse bis in den späten Frühling optimal – ideal für alle, die noch einmal Sonne und Schwünge genießen möchten.
Nach dem Pistenspaß erwartet Sie pure Erholung in einer der beiden Gasteiner Thermen. Die Alpentherme Gastein überzeugt mit modernen Wohlfühlbereichen, einer großzügigen Saunalandschaft und als besonderem Highlight dem neuen Meeresaquarium, das zum Staunen und Entspannen einlädt. Die Felsentherme Bad Gastein beeindruckt mit ihrem einzigartigen Felsambiente und einem atemberaubenden Panoramablick. Mit einem 4-Stunden-Ticket lassen Sie den Skitag entspannt ausklingen.
Information über den Reiseveranstalter - Frühlingsschwünge in Sportgastein & Thermenauszeit
Reiseveranstalter:
Gasteinertal Tourismus GmbH
Gasteiner Bundesstraße 367 5630 Bad Hofgastein, AT
Telefon: +43 6432 3393 0
E-Mail: info@gastein.com
Insolvenzversicherung:
Europäische Reiseversicherung
Kratochwjlestraße 4 1220 Wien, AT
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Gasteinertal Tourismus GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Gasteinertal Tourismus GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtline (EU) 2015/2302
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe