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Bauernherbst – Jubiläumseröffnung in Dorfgastein
Feiern Sie mit uns das 30-jährige Jubiläum des Bauernherbstes und erleben Sie ein unvergessliches Wochenende im Gasteinertal.
Am Freitag erkunden Sie den Erlebnisberg Fulseck, der mit atemberaubenden Panoramablicken und vielfältigen Wanderrouten begeistert. Ob ein Spaziergang zum idyllischen Spiegelsee oder eine entspannte Wanderung auf den Themenwegen – hier lässt sich die Natur in vollen Zügen genießen. Am Abend lädt die stimmungsvolle Dorf:Fest-Party zum Feiern ein, und als Willkommensgeschenk erhalten Sie einen stilvollen Strohhut.
Der Höhepunkt des Wochenendes erwartet Sie am Samstag mit der feierlichen Eröffnung des Bauernherbstes. Zum 30-jährigen Jubiläum gibt es einen besonders prachtvollen Festumzug, mitreißende Musik und ein Fest voller gelebter Tradition. Regionale Köstlichkeiten und ein Mittagessen nach Wahl runden das Erlebnis ab.
Zum Abschluss des Wochenendes steht am Sonntag pure Entspannung auf dem Programm. Vier Stunden in einer der berühmten Gasteiner Thermen bieten die perfekte Gelegenheit, neue Kraft zu tanken und den Kurzurlaub entspannt ausklingen zu lassen.
Erleben Sie Tradition, Natur und Erholung an einem besonderen Jubiläumswochenende im Gasteinertal.
Information über den Reiseveranstalter - Bauernherbst – Jubiläumseröffnung in Dorfgastein
Reiseveranstalter:
Gasteinertal Tourismus GmbH
Gasteiner Bundesstraße 367 5630 Bad Hofgastein, AT
Telefon: +43 6432 3393 0
E-Mail: info@gastein.com
Insolvenzversicherung:
Europäische Reiseversicherung
Kratochwjlestraße 4 1220 Wien, AT
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Gasteinertal Tourismus GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Gasteinertal Tourismus GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtline (EU) 2015/2302
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe